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Barrierefreie Websites bis 2025 - Pflichten, Anforderungen und Gesetze im Überblick

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von viminds Online-Redaktion
25.01.2024
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Lesezeit: 10 Minuten

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Online-Präsenz von Unternehmen und Organisationen von entscheidender Bedeutung geworden. Doch um sicherzustellen, dass niemand von den Möglichkeiten des Internets ausgeschlossen wird, spielt Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. In Deutschland leben etwa 13 Millionen Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen, für die der Zugang zu barrierefreien Internetangeboten von hoher Wichtigkeit ist. Die folgenden Abschnitte werden die Notwendigkeit und die gesetzlichen Anforderungen für barrierefreie Websites bis 2025 näher erläutern.

 

  1.  

 

1. Die Bedeutung von Barrierefreiheit im Web


Das Internet hat sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil unseres täglichen Lebens entwickelt. In unserer digitalen Ära ist es daher von größter Bedeutung, sicherzustellen, dass alle Menschen gleichermaßen Zugang zu Web-Angeboten haben.

Barrierefreiheit im Internet schafft genau diese Möglichkeit: Sie erlaubt es Menschen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, digitale Inhalte zu nutzen. Für etwa 13 Millionen Menschen in Deutschland, die mit verschiedenen Beeinträchtigungen leben, ist der Zugang zu barrierefreien Internetangeboten von entscheidender Bedeutung. Diese beeindruckende Zahl unterstreicht, wie wichtig es ist, digitale Inhalte für eine breite Palette von Nutzern zugänglich zu machen. Sie verdeutlicht, dass Barrierefreiheit im Internet keine Nebensache ist, sondern eine zentrale Anforderung, um Inklusion und Chancengleichheit in der digital vernetzten Gesellschaft sicherzustellen.

Ab 2025 wird Barrierefreiheit im Internet nicht länger eine Wahl sein, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bildet die Grundlage für diese Verpflichtung und ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen die Teilhabe an digitalen Dienstleistungen und Angeboten.

 

Um mehr über das Gesetz zu erfahren klicke hier.

 

2. Was ist eine barrierefreie Website?


Eine barrierefreie Website zeichnet sich dadurch aus, dass sie ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Installationen oder ohne durch technische Hürden eingeschränkt zu sein, für jeden Menschen zugänglich ist. Dieses Konzept der Zugänglichkeit erstreckt sich weit über die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen hinaus und schließt alle Nutzergruppen ein. Es geht darum, ein Web-Angebot zu schaffen, das universell nutzbar ist, sodass jeder, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, die Inhalte problemlos erreichen und nutzen kann.

Die barrierefreie Website Pflicht ab 2025 bietet eine Reihe von Vorteilen, die weit über die reine Zugänglichkeit hinausgehen. Sie verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern erhöht auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit für ein breiteres Publikum. Durch ihre Merkmale und Eigenschaften profitieren alle Nutzer, einschließlich älterer Menschen und solcher mit temporären Einschränkungen. Zudem tragen barrierefreie Websites zur Suchmaschinenoptimierung bei, da sie oft über eine klar strukturierte, saubere Codebasis verfügen und somit von Suchmaschinen besser indexiert werden können. Dies führt zu einer höheren Sichtbarkeit und Reichweite im Internet.

Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, demonstrieren soziale Verantwortung und Inklusion, was wiederum das Markenimage positiv beeinflussen und eine breitere Kundengruppe ansprechen kann. Zusammenfassend sind barrierefreie Websites sind nicht nur ein ethisches Gebot, sondern bieten auch praktische Vorteile für Nutzer und Betreiber gleichermaßen.

Fragen (1)

3. Das sind die Merkmale einer barrierefreien Website

 

Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch mehrere Schlüsselmerkmale aus, die gemeinsam sicherstellen, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, die Inhalte effektiv nutzen können. Auf folgende Dinge solltest du daher besonders achten: 

  • Klare und intuitive Navigation: Stelle sicher, dass die Website eine übersichtliche und leicht verständliche Navigation bietet, damit Nutzer sich schnell zurechtfinden können.
  • Vermeidung von Farben als alleiniges Mittel zur Informationsvermittlung: Nutze Farben nicht als alleiniges Mittel zur Übermittlung von Informationen, um sicherzustellen, dass auch Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen die Inhalte verstehen können.
  • Gut lesbare Schriftarten und ausreichende Kontraste: Verwende gut lesbare Schriftarten in angemessenen Größen und sorge für ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  • Alternativtexte für Bilder und multimediale Inhalte: Füge Alternativtexte zu Bildern und anderen multimedialen Inhalten hinzu, um die Zugänglichkeit für blinde oder sehbehinderte Nutzer sicherzustellen.
  • Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Überprüfe und optimiere die Website gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um eine hohe Barrierefreiheit sicherzustellen.

  • Responsives Design: Gewährleiste, dass die Website auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen optimal dargestellt wird, um eine konsistente Benutzererfahrung zu bieten.
  • Tastaturbedienbarkeit: Stelle sicher, dass alle Funktionen und Interaktionen auf der Website über die Tastatur bedienbar sind, um Menschen mit motorischen Einschränkungen die Navigation zu ermöglichen.

 

4. Die gesetzlichen Anforderungen bis 2025


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches im Jahr 2025 in Kraft tritt, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Welt. Mit diesem Gesetz werden Unternehmen verbindlich dazu verpflichtet, ihre digitalen Dienstleistungen und Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und sicherzustellen, dass jeder unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen gleichen Zugang zu digitalen Informationen und Services hat. Dies umfasst eine Vielzahl von Aspekten, von der Gestaltung benutzerfreundlicher Webseiten bis hin zur Bereitstellung von alternativen Zugangsmöglichkeiten für diverse Medieninhalte. Unternehmen sind somit gefordert, ihre digitalen Angebote so zu optimieren, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für alle Nutzergruppen zugänglich sind.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft eine breite Palette von Akteuren in der Wirtschaft. Insbesondere sind Hersteller, Händler und Importeure von Produkten sowie Anbieter von Dienstleistungen adressiert, die digitale Inhalte und Services bereitstellen. Dies schließt Unternehmen ein, die Webseiten, mobile Anwendungen, E-Commerce-Plattformen und andere digitale Schnittstellen zum Verbraucher anbieten. Während das Gesetz vorrangig auf größere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen abzielt, sind auch kleinere Betriebe gefordert, ihre Angebote entsprechend anzupassen.

Allerdings gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro bestimmte Ausnahmeregelungen. Insgesamt zielt das BFSG darauf ab, die digitale Landschaft umfassend barrierefrei zu gestalten, sodass alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, berücksichtigen müssen, wie sie ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen.

 

5. Auswirkungen auf bestehende Websites

 

Die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird auch Auswirkungen auf bestehende Websites haben. Betreiber von Websites werden verpflichtet sein, ihre bestehenden Online-Präsenzen auf Barrierefreiheit zu überprüfen und erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Dies kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere für Unternehmen mit umfangreichen und komplexen Websites.

Es ist daher ratsam, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und Experten für Barrierefreiheit hinzuzuziehen, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Diese Anpassungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Nutzer, insbesondere die mit Beeinträchtigungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Diensten erhalten. Für Website-Betreiber bedeutet dies, bestehende Strukturen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls umfassende Änderungen vorzunehmen, um die barrierefreie Website Pflicht zu gewährleisten.

 

6. Schritte zur Vorbereitung auf die neuen Anforderungen


Um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, sollten Unternehmen und Webseitenbetreiber proaktive Schritte unternehmen. Zunächst ist eine detaillierte Analyse der bestehenden Webpräsenz erforderlich, um Bereiche zu identifizieren, die nicht den Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Es empfiehlt sich, Experten für Barrierefreiheit hinzuzuziehen, die eine umfassende Bewertung durchführen und spezifische Empfehlungen für Verbesserungen geben können.

Weiterhin sollten Schulungen für das Web-Entwicklungsteam und Content-Manager durchgeführt werden, um ein Bewusstsein für die Bedeutung von Barrierefreiheit zu schaffen und Fähigkeiten im Umgang mit den entsprechenden Tools und Techniken zu entwickeln. Die Implementierung eines kontinuierlichen Überwachungs- und Aktualisierungsprozesses ist ebenfalls entscheidend, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien dauerhaft zu gewährleisten. Diese Schritte sind nicht nur eine Reaktion auf gesetzliche Anforderungen, sondern tragen auch dazu bei, die digitale Zugänglichkeit für alle Nutzer zu verbessern.

 

7. Häufige Fehler, die sich vermeiden lassen


Bei der Umsetzung der barrierefreien Website Pflicht treten häufig Fehler auf, die sich jedoch vermeiden lassen.

Ein verbreiteter Fehler ist das Fehlen von Alternativtexten für Bilder und andere visuelle Elemente, was die Zugänglichkeit für blinde und sehbehinderte Nutzer stark einschränkt. Ebenso problematisch ist die Verwendung unzureichender Kontraste, die es Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschwert, Texte und Grafiken wahrzunehmen. Oftmals werden auch keine ausreichenden Tastatur-Navigationsoptionen bereitgestellt, was für Nutzer mit motorischen Einschränkungen unerlässlich iAst. Ein weiterer häufiger Fehler ist das Ignorieren des ansprechenden Designs, wodurch die Website auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen nicht optimal dargestellt wird. Zudem wird oft übersehen, dass multimediale Inhalte wie Videos und Audiodateien Untertitel oder Transkript benötigen.

Diese Fehler können durch sorgfältige Planung, regelmäßige Überprüfungen und das Einbeziehen von Experten für Barrierefreiheit vermieden werden, um eine inklusive und zugängliche Web-Erfahrung für alle Nutzer zu gewährleisten.

 

8. Tools und Ressourcen zur Unterstützung

Jetzt stellen wir dir Tools und Ressourcen vor, die Website-Betreiber bei der Erstellung und Optimierung barrierefreier Websites unterstützen können. Diese Tools erleichtern den Prozess und tragen dazu bei, eine inklusive Online-Welt zu schaffen, die für alle zugänglich ist.

 

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Barrierefreiheitstests

Es gibt eine Vielzahl von Online-Tools und Software, die Websites auf Barrierefreiheit prüfen können. Diese Tests identifizieren potenzielle Barrieren und geben Empfehlungen zur Behebung.
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Expertise von Beratern

Unternehmen können auf externe Experten und Berater zurückgreifen, die sich auf Barrierefreiheit spezialisiert haben. Diese Experten können helfen, die Website zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
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Leitfäden zur Implementierung

Es gibt umfassende Leitfäden und Richtlinien, wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die konkrete Anweisungen zur Implementierung barrierefreier Designprinzipien bieten.
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Barrierefreiheits-Plugins

Es gibt Plugins und Erweiterungen für Content Management Systeme (CMS) wie HubSpot, die die Implementierung von Barrierefreiheit auf der Website erleichtern.

9. Fazit


Zusammenfassend ist die Anpassung der Website auf Barrierefreiheit ab 2025 keine Option mehr, sondern eine Pflicht.

Die Bedeutung der Barrierefreiheit im Internet spiegelt sich in der Vielfalt der Nutzer wieder, die von diesen Anpassungen profitieren und auf diese angewiesen sind. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Implementierung der Schlüsselmerkmale barrierefreier Websites können Unternehmen nicht nur ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, sondern auch ihre Reichweite und Kundenbindung verbessern. Die Vermeidung häufiger Fehler und die Nutzung verfügbarer Tools und Ressourcen sind dabei essenziell, um eine inklusive und barrierefreie digitale Umgebung zu schaffen, die allen Nutzern gerecht wird.

 

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Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Webseiten und Online-Dienste so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, uneingeschränkt genutzt werden können. Es beinhaltet unter anderem lesbare Texte, die Verwendung von Alternativtexten für Bilder, die Möglichkeit der Bedienung ausschließlich mit der Tastatur, Untertitel für Videos und eine klare, verständliche Struktur der Website. Ziel ist es, digitale Inhalte so zugänglich wie möglich zu machen, sodass jeder, unabhängig von individuellen Einschränkungen, am digitalen Leben teilhaben kann.

Nach aktuellem Stand muss deine Website in Deutschland bis zum Jahr 2025 barrierefrei gestaltet sein. Dies ergibt sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Für öffentliche Einrichtungen gelten bereits jetzt die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die die Barrierefreiheit von Webangeboten fordern. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen der Barrierefreiheit auseinanderzusetzen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen, um den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig zu entsprechen.

Die Pflicht zur Gestaltung einer barrierefreien Website gilt vor allem für öffentliche Einrichtungen und staatliche Behörden, wie es im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland festgelegt ist. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Jahr 2025 wird diese Verpflichtung auch auf private Unternehmen ausgeweitet, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten. Dies umfasst eine breite Palette von Akteuren, darunter Hersteller, Händler und Dienstleistungsanbieter, die digitale Inhalte wie Websites, mobile Anwendungen oder E-Commerce-Plattformen bereitstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Ausnahmen bestehen, insbesondere für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro. Dennoch wird von allen Unternehmen, die digitale Angebote bereitstellen, erwartet, dass sie sich um Barrierefreiheit bemühen, um eine inklusive und zugängliche digitale Umgebung für alle Nutzer zu schaffen.

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