(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Agentur nicht ausgeschlossen. Sollten Gründe für eine Haftung seitens der Agentur gültig werden, so beschränkt sich deren Höhe auf die im Vertrag niedergelegten Leistungen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.
(2) Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
(3) Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
(5) Die von der Agentur gesetzten Links auf der eigenen Webseite oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung der Agentur zu tun. Für deren Inhalte lehnt die Agentur jegliche Haftung ab.
(6) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
(7) Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
(8) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er sie von der Haftung frei.
(9) Die Agentur übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.
(10) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
(11) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Agentur druckreif zurückzugeben. Die Agentur haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(12) Die von der Agentur erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
(13) Der Kunde gibt seine Freigabe entweder durch Gegenzeichnen der durch die Agentur übergebenen Unterlagen oder durch schriftliche Stellungnahme (auch E-Mail) bekannt. Aufwand, der durch ein nachträgliches Zurückgehen hinter einen freigegebenen Projektschritt entsteht, ist vom Kunden separat zu entgelten.
(14) Ist eine Daten-Migration aus bestehenden Softwaresystemen bestandteil des Angebots bzw. eines Auftrags, übernimmt die Agentur keine Haftung für die Vollständigkeit der Daten bzw. daraus resultierende Schäden. Auch kann die Agentur nicht Haftbar gemacht werden, wenn aus technischen Gründen keine fehlerfreie oder vollständige Daten-Migration durchgeführt werden kann.
(15) Kommen bei einem Auftrag Software, Plugins, Templates oder ähnliches von Drittanbieter zum Einsatz, übernimmt die Agentur keine Garantie für deren einwandfreie Funktionsweise bzw. Kompatibilität zueinander. Auch kann die Agentur nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch den Einsatz solcher Leistungen und Produkte Dritter entstehen.