Barrierefreie Website erstellen bis 2025: Warum du jetzt handeln solltest
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und verlangt, dass viele Unternehmen in Deutschland ihre Website barrierefrei an die Richtlinie WCAG 2.1 anpassen. Dieser Standard macht Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Wer sich auf diese Veränderungen nicht vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen und kann potenzielle Kunden ausschließen.
1. Barrierefreie Website erstellen: Warum ist die Richtlinie WCAG 2.1 für alle wichtig?
WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) ist ein internationaler Standard, der entwickelt wurde, um Webinhalte für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von deren Fähigkeiten. Diese Richtlinien sind besonders wichtig, da sie die Grundlage für die Zugänglichkeit von Webseiten bilden und sicherstellen, dass digitale Inhalte im Webdesign barrierefrei sind. Die WCAG 2.1 basiert auf vier zentralen Prinzipien:
Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit verschiedenen Wahrnehmungsfähigkeiten diese verstehen können. Das betrifft vor allem den Einsatz von Texten, Bildern und Audioinhalten.
Bedienbarkeit: Die Benutzeroberfläche einer Webseite sollte für alle Menschen, unabhängig von motorischen Fähigkeiten, leicht zu bedienen sein. Tastaturbedienbarkeit ist hier ein zentraler Punkt.
Verständlichkeit: Inhalte müssen klar und einfach zu verstehen sein, insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten.
Robustheit: Inhalte müssen auf verschiedenen Geräten und in unterschiedlichen Browsern zugänglich und nutzbar sein.
2. Pflicht zur barrierefreien Website ab 28.06.2025: Wer ist betroffen?
Ab 2025 sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1 anzupassen. Dies resultiert aus dem Europäischen Barrierefreiheitsakt (EAA), der durch das BFSG in deutsches Recht umgesetzt wird. Die betroffenen Branchen sind breit gefächert und beinhalten unter anderem:
1. Öffentlicher Sektor: Alle staatlichen oder kommunalen Einrichtungen müssen ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich machen.
2. Bildungswesen: Universitäten, Schulen und andere Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, ihre digitalen Inhalte und Plattformen barrierefrei zu gestalten.
3. Finanzsektor: Banken und Versicherungen müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten und digitalen Services für alle zugänglich sind.
4. E-Commerce und Einzelhandel: Unternehmen im Online-Handel müssen ihre Webseiten so gestalten, dass alle potenziellen Kunden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Zugriff haben.
5. Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Gesundheitsdienstleister sind ebenfalls betroffen.
6. Telekommunikation, Tourismus und Transport: Unternehmen in diesen Branchen müssen barrierefreie digitale Services, wie Buchungsplattformen und Apps, anbieten.
7. Private Unternehmen ab einer bestimmten Größe: Diese Unternehmen müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte den WCAG 2.1 entsprechen.
3. Barrierefreiheit der Website testen: Wie mache ich den Check?
Der Check, ob deine Webseite den Anforderungen der WCAG 2.1 entspricht, kann mithilfe von verschiedenen Tools erfolgen. Hier sind einige der beliebtesten:
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Browser-Erweiterungen zum Test der Website Barrierefreiheit
WAVE: Eine Erweiterung, die visuelle Darstellungen von Barrierefreiheitsproblemen aufzeigt und Vorschläge zur Verbesserung macht.Accessibility Insights: Eine von Microsoft entwickelte Erweiterung für Chrome und Edge, die detaillierte Berichte über Barrierefreiheitsprobleme bietet.
aXe: Eine Open-Source-Erweiterung, die umfassende Prüfungen durchführt und anpassbar ist.
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Online-Tools und Plattformen, mit denen due die Barrierefreiheit der Website testen kannst
SiteImprove: Eine Plattform, die Barrierefreiheit, SEO und andere Website-Qualitätsaspekte überprüft und detaillierte Berichte bereitstellt.
Lighthouse: Ein Open-Source-Tool, das in den Chrome DevTools integriert ist und ein Barrierefreiheits-Audit basierend auf den WCAG 2.1-Richtlinien bietet.
4. Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung der Website Barrierefreiheit?
Die Nichtbeachtung der WCAG 2.1-Richtlinien kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, darunter:
Abmahnungen: Unternehmen können von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt werden.
Schadensersatzforderungen: Betroffene Personen können rechtliche Ansprüche geltend machen.
Bußgelder: In besonders schweren Fällen drohen empfindliche finanzielle Strafen.
5. Welche Aspekte sollten zuerst angegangen werden, wenn du dein Webdesign barrierefrei erstellen oder anpassen möchtest?
Unternehmen, die mit der Anpassung ihrer Webseite beginnen, sollten sich zunächst auf die folgenden Kernaspekte konzentrieren:
Tastaturbedienbarkeit: Alle Elemente einer Webseite müssen ohne Maus, nur mit der Tastatur bedienbar sein.
Alternative Texte für Bilder: Bilder sollten aussagekräftige Alternativtexte enthalten, die von Screenreadern gelesen werden können.
Überschriftenstruktur: Die Verwendung von klaren, logischen Überschriftenstrukturen hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern verbessert auch die Suchmaschinenoptimierung.
Farbkontrast: Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund muss ausreichend hoch sein, damit Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte erkennen können.
Semantik: Die Verwendung von semantischen HTML-Elementen verbessert die Nutzbarkeit für Screenreader und Suchmaschinen.
6. Fazit – Die Zeit zu handeln ist jetzt
Die großzügige Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Richtlinien für barrierefreies Webdesign solltest du für die Überprüfung und Korrektur nutzen, damit du deine Website rechtzeitig an WCAG 2.1 anpasst. Indem sie die Grundlagen der Barrierefreiheit umsetzen und Tools zur Überprüfung nutzen, können Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch eine bessere Benutzererfahrung für alle Besucher bieten.
Ist dein Unternehmen bereit für 2025? Lass dich von uns unterstützen, deine Webseite auf den neuesten Stand zu bringen. Mit unserem umfassenden WCAG 2.1 Check erhältst du einen detaillierten Bericht und einen klaren Fahrplan, um alle Anforderungen zu erfüllen.
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Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Webseiten und Online-Dienste so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, uneingeschränkt genutzt werden können. Es beinhaltet unter anderem lesbare Texte, die Verwendung von Alternativtexten für Bilder, die Möglichkeit der Bedienung ausschließlich mit der Tastatur, Untertitel für Videos und eine klare, verständliche Struktur der Website. Ziel ist es, digitale Inhalte so zugänglich wie möglich zu machen, sodass jeder, unabhängig von individuellen Einschränkungen, am digitalen Leben teilhaben kann.
Nach aktuellem Stand muss deine Website in Deutschland bis zum Jahr 28.06.2025 barrierefrei gestaltet sein. Dies ergibt sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Für öffentliche Einrichtungen gelten bereits jetzt die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die die Barrierefreiheit von Webangeboten fordern. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen der Barrierefreiheit auseinanderzusetzen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen, um den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig zu entsprechen.
Die Pflicht zur Gestaltung einer barrierefreien Website gilt vor allem für öffentliche Einrichtungen und staatliche Behörden, wie es im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland festgelegt ist. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Jahr 2025 wird diese Verpflichtung auch auf private Unternehmen ausgeweitet, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten. Dies umfasst eine breite Palette von Akteuren, darunter Hersteller, Händler und Dienstleistungsanbieter, die digitale Inhalte wie Websites, mobile Anwendungen oder E-Commerce-Plattformen bereitstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Ausnahmen bestehen, insbesondere für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro. Dennoch wird von allen Unternehmen, die digitale Angebote bereitstellen, erwartet, dass sie sich um Barrierefreiheit bemühen, um eine inklusive und zugängliche digitale Umgebung für alle Nutzer zu schaffen.
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viminds Online-Redaktion
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