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Cookie-Opt-In-Banner ab sofort Pflicht!

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von viminds Online-Redaktion
05.08.2019
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Lesezeit: 4 Minuten

Wer in Zukunft weiter eine datenschutzkonforme Webseite nutzen möchte, benötigt nun definitiv eine aktive Einwilligung des Nutzers (Opt-In). Wer dagegen verstößt, muss mit Abmahnungen und hohen Geldstrafen rechnen!

 

Dies hatte der Europäische Gerichtshof bereits am 29. Juli 2019 entschieden und am 01. Oktober 2019 ausdrücklich bestätigt. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage, in der die vorhandene Grauzone das Thema hat unwichtig erscheinen lassen, wird es nun ernst. 

 

 

Darum geht es in diesem Artikel: 

  1. Worum geht es?

  2. Welche Strafen drohen?

  3. Welche Rolle spielen Cookie-Opt-In-Banner nun für Sie?

  4. Was sind Cookie-Opt-In-Banner?

  5. Zusammenfassung

 


 

 

Worum geht es?

Bereits am 25. Mai. 2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Diese soll Privatpersonen mehr Rechte bei der Sicherung ihrer persönlichen Daten im Internet zusichern. Unklar war bislang, wie auf die Verwendung von Tracking-Tools, das Setzen von Cookies und die generelle Erhebung persönlicher Daten des Nutzers hingewiesen werden sollte. Mit vorheriger Zustimmung oder ohne?

Darüber herrscht nun Klarheit. Der Europäische Gerichtshof verpflichtet Webseitenbetreiber dazu, die Vorabeinwilligung der Nutzer einzuholen.

Das geht aus dem entsprechenden Urteil des EuGH sowie aus der Prüfung des Anwalts Dr. Thomas Schwenke hervor: 

 

"Sobald auf den Geräten der Nutzer Daten gespeichert oder ausgelesen werden, besteht die Pflicht eine Einwilligung einzuholen. Da dies praktisch immer der Fall ist, werden Cookie-Opt-In-Banner zur Pflicht."

(Quelle: Datenschutz-Generator.de, EuGH-Urteil zum Like-Button: Abmahnbare Opt-In-Pflicht bei Cookies und Social Media wird illegal, 29. Juli 2019.)

 

 


 

Welche Strafen drohen?

  • bis zu 4% des Weltjahresumsatzes oder

  • bis zu 20 Mio. Euro

  • zusätzlich wirken sich weitere Faktoren auf die Berechnung der tatsächlichen Strafsumme aus (Schweregrad, Verschulden, Wiederholung usw.)

 

 

Welche Rolle spielen Cookie-Opt-In-Banner nun für Dich?

Wie Schwenke klar zum Ausdruck bringt, bist Du in der Pflicht, ein Cookie-Opt-In-Banner zu verwenden, sofern Du Daten Deiner Nutzer speicherst oder ausliest.

Verstößt Du dagegen, sind Abmahnungen und empfindliche Geldstrafen möglich.

Die Begriffe Cookie-Banner und Cookie-Opt-In-Banner sind dabei strikt voneinander zu trennen. Warum, erklären wir kurz im folgenden Abschnitt.

 

Was sind Cookie-Opt-In-Banner?

Bei den sogenannten Cookie-Opt-In-Bannern handelt es sich um ein separates Fenster, das sich beim erstmaligen Aufruf einer Webseite öffnet. In diesem wird der Nutzer darauf aufmerksam gemacht, dass der Webseiten-Betreiber Cookies verwendet. An dieser Stelle muss eine informierte Einwilligung des Nutzers eingeholt werden. Ihm muss hierbei die Möglichkeit gegeben werden, der Verwendung von Cookies zuzustimmen, aber auch abzulehnen. Erst mit dieser Bestätigung dürfen sämtliche Trackings aktiviert werden - sofern die entsprechende Zustimmung seitens des Nutzers vorliegt.

 

Cookie-Banner

Mit dieser Form eines Cookie-Opt-In-Banners holen Sie aktiv die Zustimmung des Nutzers ein.

 

Zu einer informierten Einwilligung gehören Art und Funktionsweise der Cookies, deren Lebensdauer, die Identität der Dienstleister, von denen die Cookies ausgehen usw.

Davon ausgeschlossen sind die unbedingt erforderlichen Cookies, damit die Website funktionieren kann.

Die bisher üblichen Banner, die lediglich als Hinweise dienten und eine Aktivität seitens des Nutzers nicht erforderlich gemacht hatten, sind damit hinfällig. Ebenso dürfen nun keine Cookies mehr ohne die Erlaubnis des Nutzers gesetzt werden.

 

"Übertragen auf Webseiten entschied der EuGH, dass die bis dato häufig verwendeten Einwilligungsbanner „Wir nutzen Cookies – wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, erklären Sie sich mit der Cookie-Nutzung einverstanden” nicht ausreichend sind."

(Quelle: Datenschutz-Generator.de, Neues EuGH-Urteil: Cookie-Einwilligung-Banner und Detailinformationen sind nun endgültig Pflicht!, 01. Oktober 2019.)

 

Viele Website-Betreiber haben durch einfache und fast unauffällige Banner auf die Verwendung von Cookies aufmerksam gemacht. Diese erforderten aber weder eine aktive Zustimmung des Nutzers für oder gegen das Tracking, noch haben Sie die Aktivierung jeglicher Marketing-Cookies usw. unterbunden. Diese Form ist ab sofort nicht mehr zulässig und zieht bei Prüfung entsprechende Strafen nach sich.

 

Hansa Rostock Cookie Banner

Können Sie das Cookie-Banner am Beispiel der Webseite des FC Hansa Rostock sehen? Dies ist nur ein Beispiel für tausende andere Webseiten.

Diese Form des Cookie-Banners bewegt sich in der bisherigen Grauzone und ist ab sofort nicht mehr datenschutzkonform!

 

Zusammenfassung

Die jüngsten Entscheidungen des EuGH sollten nicht wie bisher mit einem müden Lächeln abgetan werden. Es handelt sich hierbei um eine klare rechtliche Entscheidung, die nun sämtliche Webseiten-Betreiber (und Privatpersonen) betrifft, die Cookies setzen und Daten von Ihren Besuchern erheben.

 

Was ist zu beachten?

  • Eine DSGVO-konforme Seite besteht nur dann, wenn der Nutzer über sämtliche Marketingaktivitäten informiert wird, die ihn betreffen, und diese ausdrücklich aktivieren oder ablehnen kann.

  • Dazu gehören unter anderem das Setzen von Cookies, die Erfassung personenbezogener Daten in jeglicher Hinsicht, die Verwendung von Marketing-Tools u.ä.

  • Ohne informierte Zustimmung des Nutzers dürfen keine dieser Punkte aktiviert sein.

  • Die bisher üblichen Cookie-Hinweis-Banner sind nicht mehr zulässig.

  • Der Nutzer muss aktiv zustimmen oder eben ablehnen können (Opt-In).

  • Die Verwendung der Seite ist vorher nicht möglich, da das Cookie-Opt-In-Banner davorgeschaltet wird. Ausnahme: Impressum und Datenschutz müssen einsehbar sein.

  • Ein Verstoß gegen diese Aspekte fordert hohe Geldstrafen.

  • Die Entscheidung des EuGH ist ab sofort gültig!

 


Solltest Du den Anforderungen nicht entsprechen, raten wir Dir dringend, die notwendigen Schritte einzuleiten. Andernfalls musst Du mit empfindlichen Strafen rechnen.

Wir stehen Dir gern zur Seite, wenn

  • Du Fragen zum Thema hast.

  • Du nicht weißt, ob Deine Webseite datenschutzkonform aufgestellt ist.

  • Du auf der Suche nach einer Lösung - in diesem Falle das Cookie-Opt-In-Banner - bist. 

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